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Die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist bei Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung stark beeinträchtigt. Autismusspezifische Therapiemaßnahmen zielen darauf ab, die soziale Inklusion dieses Personenkreises zu verbessern. Das systemisch-personenbezogene Setting wird dem individuellen Bedarf und den Erfordernissen des Lebensumfeldes angepasst. Die entsprechende Betreuung, Befähigung und Begleitung soll den betroffenen Menschen ermöglichen, sich individuell zu entfalten und nach Abschluss der Maßnahme ein weitestgehend eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen. [2]
[2] Bundesverband Autismus Deutschland e.V.:
Auszug aus dem Positionspapier zur „Autismus-Therapie“
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